Legionellenprüfung für
Hotellerie und Gaststättengewerbe
In der Hotellerie besteht grundsätzlich die Pflicht zur jährlichen Legionellenuntersuchung.
In der Hotellerie besteht grundsätzlich die Pflicht zur jährlichen Legionellenuntersuchung.
Für die
Durchführung der Untersuchung auf Legionellen muss eine akkreditierte Untersuchungsstelle beauftragt werden. Sollten die festgelegten Grenzwerte oder Mindestanforderungen nicht eingehalten
werden, muss der Hotelier dies dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt melden.
Der Hotelier muss
seine Gäste über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf Grundlage
der jährlichen Untersuchungen mittels Aushang informieren.
Verstöße gegen die
Trinkwasserverordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro bzw. in
bestimmten Fällen auch mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Zudem können auf Betreiber von Wasserversorgungsanlagen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
zukommen, wenn Gäste durch verunreinigtes Trinkwasser gesundheitlich zu Schaden
kommen.