Laut Umweltbundesamt ist die Trinkwasserqualität in Deutschland meist sehr gut: Entsprechende Daten belegen, dass unerwünschte Stoffe nur selten konzentriert enthalten sind.
Ab der Wasseruhr sind Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Leitungswasser bestimmte Grenzwerte für Krankheitserreger und Schadstoffe einhält. Die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung soll einer Legionellenkontamination vorbeugen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die Empfehlung des Umweltbundesamts vom 14. Dezember 2012 ordnen bei der Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen eine Gefährdungsanalyse an.
Die Expertinnen und Experten bei TRIWALA führen Gefährdungsanalysen und weitere Dienstleistungen im Bereich Trinkwasserinstallation, Probenahmen und Probenanalysen durch, stellen ihr kompetentes Know-how zur Verfügung und übernehmen die Kommunikation mit zuständigen Behörden wie dem Gesundheitsamt. Sie haben Fragen?
Eine Gefährdungsanalyse ist bei einer Legionellenkontamination erforderlich. Das Überschreiten des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 Milliliter verlangt die Prüfung laut TrinkwV und Umweltbundesamt.
Ursächlich für einen Legionellenbefall können unterschiedliche technische Mängel sein:
Der Hauptbestandteil einer Gefährdungsanalyse ist die Ortsbesichtigung. Sie soll Ursachen aufklären. Hierzu sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer laut § 16 Abs. 7 Nr. 1 TrinkwV 2001 verpflichtet. Besonders in Hotels, Kitas, Schulen, Schwimmbädern und Sporthallen muss eine Legionellenkontamination schnell behoben werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Gefährdungsanalyse von Sachverständigen für Trinkwasseranalysen durchführen zu lassen.
Eine Gefährdungsanalyse besteht im Wesentlichen aus den folgenden Elementen:
Die Immobilieninhaberinnen und -inhaber sollten an der Ortsbegehung im Rahmen der Gefahrenanalyse teilnehmen. So sind sie übermögliche Mängel der Anlage direkt informiert. Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Gefährdungsanalyse erarbeiten die Sachverständigen ein Konzept zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination und, falls erforderlich, zur Sanierung der Trinkwasser-Installation.
In der Gefährdungsanalyse werden die Sanierungsempfehlungen als Sofortmaßnahmen, mittelfristige Maßnahmen und langfristige Maßnahmen gestaffelt. Die veranlassten Schritte sind zwar kein Teil derGefährdungsanalysen, müssen aber laut § 16 Absatz 7 Nr. 3 TrinkwV 2001 von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie durchgeführt werden.
TRIWALA erledigt die Gefährdungsanalyse verlässlich für Sie und erstellt, wenn erforderlich, im Anschluss ein Sanierungskonzept.
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Wir erstellen Gefährdungsanalysen, begleiten Ihre Sanierungsmaßnahmen und stehen Ihnen mit unserer fachlichen Beratung und mit Gutachten zur Seite.
Unsere Leistungen erhalten Sie als Einzelleistungen oder Komplettpaket. Wir entnehmen Proben, analysieren sie in unserem akkreditierten Labor undkümmern uns um die Kommunikation mit den relevanten Behörden.
Mit unserem Qualitätsmanagementsystem erfüllen wir die Anforderungen der DIN EN ISO 17025 und verfügen über die folgenden Zertifikate:
Die Wohnungswirtschaft ist von der Trinkwasser-verordnung besonders betroffen. Gebäude mit zentralen Trinkwasser-erwärmern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.
Mehr erfahren >Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen sollten mit sauberem Wasser versorgt werden. Die Betreiber sind verpflichtet, das Wasser regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen.
Mehr erfahren >Insbesondere Bewohner von Reha- und Kureinrichtungen sowie Wohn- und Pflegeheimen sind im Falle einer Infektion durch Legionellen ungewöhnlich stark betroffen.
Mehr erfahren >Gastgewerbliche Unternehmen sind verpflichtet, einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die empfohlenen Maß-
nahmen im Betrieb umzusetzen. Sicherheit vor Legionellen steht dabei an erster Stelle.