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42. BImSchV

42. BImSchV

Ziel und Anwendungsbereich der 42. BImSchV

Durch die 42. BImSchV soll es zur Vermeidung von Verunreinigungen von Nutzwasser in den Anlagen wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, sofern in diesen Anlagen Wasser verrieselt oder versprüht wird, durch Mikroorganismen wie Legionellen kommen. Dieses soll verhindern, dass es zum Austritt von kontaminierten Aerosolen in die Luft kommt, und damit einen großflächigen Ausbruch von Legionellen-Infektion (Lungenentzündung) in der Bevökerung, verursacht durch diese Anlage, vorbeugen.

Die 42. BImSchV ist eine gesetzliche Verordnung, die zwingend umgesetzt und dokumentiert werden muss. TRIWALA erbringt diese Dienstleistung für Sie als Betreiber und nimmt Ihnen die folgende Verpflichtungen ab: 

- Ermittlung des Referenzwertes für Keimbelastung des Nutzwassers
- Durchführung regelmäßiger Untersuchungen auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl

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Leistung für folgende Branchen verfügbar

Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft ist von der Trinkwasserverordnung besonders betroffen. Gebäude mit zentralen Trinkwassererwärmern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.

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Kitas

Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen sollten mit sauberem Wasser versorgt werden. Die Betreiber sind verpflichtet, das Wasser regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen.

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Pflege- und Seniorenheime

Insbesondere Bewohner von Reha- und Kureinrichtungen sowie Wohn- und Pflegeheimen sind im Falle einer Infektion durch Legionellen ungewöhnlich stark betroffen.

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Hotels

Gastgewerbliche Unternehmen sind verpflichtet, einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die empfohlenen Maß-
nahmen im Betrieb umzusetzen. Sicherheit vor Legionellen steht dabei an erster Stelle.

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TRIWALA ist ein nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor und als Trinkwasseruntersuchungsstelle gemäß Trinkwasserverordnung zugelassen.