Ziel und Anwendungsbereich der 42. BImSchV
Durch die 42. BImSchV soll es zur Vermeidung von Verunreinigungen von Nutzwasser in den Anlagen wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, sofern in diesen Anlagen Wasser verrieselt oder versprüht wird, durch Mikroorganismen wie Legionellen kommen. Dieses soll verhindern, dass es zum Austritt von kontaminierten Aerosolen in die Luft kommt, und damit einen großflächigen Ausbruch von Legionellen-Infektion (Lungenentzündung) in der Bevökerung, verursacht durch diese Anlage, vorbeugen.
Die 42. BImSchV ist eine gesetzliche Verordnung, die zwingend umgesetzt und dokumentiert werden muss. TRIWALA erbringt diese Dienstleistung für Sie als Betreiber und nimmt Ihnen die folgende Verpflichtungen ab:
- Ermittlung des Referenzwertes für Keimbelastung des Nutzwassers
- Durchführung regelmäßiger Untersuchungen auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl
Leistung für folgende Branchen verfügbar
Wohnungswirtschaft
Die Wohnungswirtschaft ist von der Trinkwasserverordnung besonders betroffen. Gebäude mit zentralen Trinkwassererwärmern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.
Lebensmittel
Hersteller, Zulieferer, Händler von Nahrungs-mitteln und deren Zutaten – von der Rohware bis zum Fertigprodukt, sind zur Sicherstellung der Lebensmittelqualität verpflichtet.
Pflegeheime und Kitas
Auch Krankenhäuser, Kitas, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen sowie Wohn- und Pflegeheime haben wasserführende Systeme, welche regelmäßig untersucht werden müssen.
Hotels
Gastgewerbliche Unternehmen sind verpflichtet, einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die empfohlenen Maßnahmen im Betrieb umzusetzen. Sicherheit vor Legionellen steht dabei an erster Stelle.
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

TRIWALA ist ein nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor und als Trinkwasseruntersuchungsstelle gemäß Trinkwasserverordnung zugelassen.