Legionellen im Wasser
Gewerbliche Betreiber
von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind mit der novellierten
Trinkwasserverordnung vom 01. November 2011 verpflichtet, diese Anlagen auf Legionellen untersuchen zu lassen, um eine Gesundheitsgefährdung durch Legionellen frühzeitig zu erkennen.
TRIWALA stellt sicher, dass Sie Ihrer
Verpflichtung einfach und rechtssicher nachkommen können.
In der
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird vorgeschrieben, dass Großanlagen zur
Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von
mehr als 400 Liter und/oder einem Leitungssystem mit mehr als drei Liter Inhalt regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen. Die Untersuchungspflicht besteht für
Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers
kommt (z.B. durch angeschlossene Duschen). Verstöße gegen die
Trinkwasserverordnung können vom Gesetzgeber mit bis zu zwei Jahren Gefängnis
oder Geldstrafe geahndet werden.
Mit unserer
Dienstleistung bieten wir Ihnen das „Rundum-Sorglos-Paket“ zur nachhaltigen
Einhaltung Ihrer Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der
Trinkwasserverordnung. In Eigenregie untersuchen wir Ihr Trinkwasser in den
gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen.
Wir stellen sicher, dass Sie Ihre Untersuchungspflicht und Ihre Informationspflicht gegenüber Nutzer und dem Gesundheitsamt erfüllen.
Unsere Dienstleistung umfasst: