Erstellung von Water Safety Plänen durch Gutachter und Laborexperten
Der Water Safety Plan (WSP) ist eine kosteneffektive und wirkungsvolle Maßnahme, um als Betreiber die Bereitstellung sicheren Trinkwassers zu erreichen.
Die Qualität des Trinkwassers in Deutschland ist sehr hoch. Die Sicherstellung der Trinkwasserqualität durch den Wasserversorger endet jedoch am Übergabepunkt zum Gebäude. Ab diesem Punkt ist der Betreiber für die Qualität des Wassers verantwortlich. Deshalb definiert die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Trinkwasser-Installationen in Gebäuden auch als Wasserversorgungsanlagen, für die verbindliche Anforderungen gelten.
Das Konzept des Water-Safety-Plans (WSP) wird zur Anwendung eines risikobasierten Ansatzes von der WHO empfohlen und auch als Gebäude-WSP für die Anwendung in Trinkwasser-Installationen (WHO 2011) beschrieben. Darüber hinaus besagt die EU-Richtlinie 2020/2184 in Artikel 10, dass eine Risikobewertung von Hausinstallationen gefordert wird (speziell für Legionellen und Blei).
Der Betreiber hat dadurch teilweise die Verpflichtung die Sicherheit der Trinkwasser-Installation und somit sauberes Trinkwasser zu gewährleisten und nachzuweisen. Die Erstellung eines Water Safety Plans bedarf der Expertise im Bereich der Trinkwasser-Installation und des Wissens darüber, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der a.a.R.d.T. (allgemein anerkannten Regeln der Technik) auch in mikrobiologischer Hinsicht nach sich zieht.
TRIWALA erbringt vornehmlich für die Immobilienwirtschaft und Wohnungseigentümer Labordienstleistungen im Bereich der Trinkwasserhygiene und verfügt gerade auch im Bereich der Trinkwasserinstallation durch seine Gutachter und die Laborexpertise mit jahrzehntelanger Erfahrung über die notigen Kompetenzen. Wir wissen daher, wie man sich der Vorgabe in Bezug auf den Water Safety Plan und der EU-Richtlinie 2020/2184 nähert.
Kontaktieren Sie uns daher gerne, damit Sie rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Richtlinie erfüllen und wir ihnen ein aussagekräftiges Angebot unterbreiten können.
Leistung für folgende Branchen verfügbar
Wohnungswirtschaft
Die Wohnungswirtschaft ist von der Trinkwasserverordnung besonders betroffen. Gebäude mit zentralen Trinkwassererwärmern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.
Lebensmittel
Hersteller, Zulieferer, Händler von Nahrungs-mitteln und deren Zutaten – von der Rohware bis zum Fertigprodukt, sind zur Sicherstellung der Lebensmittelqualität verpflichtet.
Pflegeheime und Kitas
Auch Krankenhäuser, Kitas, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen sowie Wohn- und Pflegeheime haben wasserführende Systeme, welche regelmäßig untersucht werden müssen.
Hotels
Gastgewerbliche Unternehmen sind verpflichtet, einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die empfohlenen Maßnahmen im Betrieb umzusetzen. Sicherheit vor Legionellen steht dabei an erster Stelle.
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
TRIWALA ist ein nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor und als Trinkwasseruntersuchungsstelle gemäß Trinkwasserverordnung zugelassen.