In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird vorgeschrieben, dass Anlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Liter und/oder einem Leitungssystem mit mehr als drei Liter Inhalt (Großanlagen) regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen. Die Untersuchungspflicht besteht für Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. durch angeschlossene Duschen), außer bei Ein- und Zweifamilienhäusern und ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzten Gebäuden.
TRIWALA bietet Ihnen die komplette Bandbreite der Probenahme für alle Untersuchungen auf die mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Parameter sowie die Meldung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt (gesetzliche Anforderung). Im Hinblick auf die Trinkwasseruntersuchung können wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen anbieten:
Die Wohnungswirtschaft ist von der Trinkwasser-verordnung besonders betroffen. Gebäude mit zentralen Trinkwasser-erwärmern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.
Mehr erfahren >Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen sollten mit sauberem Wasser versorgt werden. Die Betreiber sind verpflichtet, das Wasser regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen.
Mehr erfahren >Insbesondere Bewohner von Reha- und Kureinrichtungen sowie Wohn- und Pflegeheimen sind im Falle einer Infektion durch Legionellen ungewöhnlich stark betroffen.
Mehr erfahren >Gastgewerbliche Unternehmen sind verpflichtet, einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die empfohlenen Maß-
nahmen im Betrieb umzusetzen. Sicherheit vor Legionellen steht dabei an erster Stelle.